Information zur neuen EU Verordnung
Neues Energielabel für Wäschetrockner
Ab 1. März 2025
Ab März werden auch für Haushaltstrockner die neuen Energielabels vorgeschrieben.
Zwischen dem 01.03.2025 und dem 01.07.2025 gibt es eine Doppel-Label Phase. In dieser Zeit werden Geräte bereits mit dem neuen und zusätzlich mit dem alten Energielabel ausgeliefert.
Ab 01.07.2025 dürfen die Geräte nur noch mit dem neuen Label an den Handel ausgeliefert werden.
Herkömmliche Kondenstrockner, welche die Energieverbrauchsvorgaben der europäischen Kommission (EU) 2023/2534 nicht erreichen können, dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Geräte die vor dem 01.03.2025 mit dem alten Label eingeführt werden, dürfen im Handel bis März 2026 verkauft werden.
Des neue Energielabel
Was bedeutet es:

I) QR Code
II) Marke
III) Modelbezeichnung
IV) Skala der Energieklassen (von A-G)
V) Energieklasse
VI) Gewichteter Energieverbrauch per 100 Zyklen in kWh
VII) Kondensationsklasse
VIII) Lärmklasse und Wert (indB) des ECO Programms
IX) Kapazität
X) Laufzeit des ECO Programms bei voller Beladung (Std:Min)
XI) Regulationshinweis ‘2023/2534’